Dreissen Gebäudetechnik

Förderung für Wärmepumpen

Dreissen - Förderung von Wärmepumpen - Stiebel Eltron

Zwar nutzt eine Wärmepumpe kostenlose Energie aus der Umwelt, allerdings sind die Anschaffungskosten im Vergleich zu konventionellen Heizungssystemen höher. Dem trägt der Staat Rechnung, indem Bauherrn für den Einbau dieser Heiztechnologie Fördermittel beantragen können. Ansprechpartner sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle und Wirtschaft (BAFA) sowie natürlich wir als Ihr Fachbetrieb.

Förderung durch die KfW

Mit zinsgünstigen Krediten, Investitionskrediten und Sonderförderungen unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau den Einbau einer Wärmepumpenanlage zur Erzeugung von Heizwärme. Tilgungsfreie Anlaufjahre, Lange Laufzeiten und niedrige Zinssätze machen die Förderung doppelt attraktiv. Die staatliche Förderung ist in verschiedene Programme unterteilt, die die jeweiligen Bedingungen berücksichtigen:

  • Der Einbau einer Erdwärmepumpe in ein Bestandsgebäude wird im Rahmen der Sanierung mit einem zinsvergünstigten Kredit unterstützt.
  • Wer seine energetische Sanierung selbst finanziert, kann einen Zuschuss beantragen.
  • Wird ein Neubau gemäß den Effizienzklassen der KfW geplant, kann die Förderung einer Wärmepumpe beantragt werden.

Damit die Wärmepumpe förderfähig ist, muss sie bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen. Diese orientieren sich in der Regel an den Vorgaben der BAFA. Wichtig für den Erhalt der KfW-Förderung: Die Förderung muss vor dem Beginn der Baumaßnahmen beantragt werden.

Die BAFA Förderung

Damit der Einbau einer Wärmepumpe vom BAFA mit einem Zuschuss gefördert wird, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Leistung und Typ entscheiden dabei über die Höhe der Mittel, ebenfalls wichtig: Die neue Heizungsanlage muss in ein Bestandsgebäude (auch im Neubau) eingebaut werden. Lediglich für besonders innovative Systeme wird auch für den Einbau in neue Eigenheime ein Zuschuss gewährt. Folgende Voraussetzungen verlangt die BAFA:

  • Die Jahresarbeitszahl muss den festgelegten Werten entsprechen.
  • In der Immobilie muss bereits seit mindestens zwei Jahren ein Heizsystem in Betrieb sein.
  • Der Antrag auf Förderung muss innerhalb von 9 Monaten nach Inbetriebnahme gestellt werden.
  • Nur mit dem Nachweis eines hydraulischen Abgleichs der Anlage ist auch eine Förderzusage möglich.
  • Die Anlage muss nicht nur für die Heizung, sondern auch für die Trinkwassererwärmung konzipiert sein.
  • Nur mit dem Einbau einer Umwälzpumpe mit Effizienzklasse A ist die Wärmepumpe förderfähig.

Grundsätzlich wichtig bei jeder Art von Förderung ist eine Vorab-Information über die aktuellen Förderbedingungen, denn diese können sich ändern. Auf den Webseiten von KfW und BAFA sind die jeweiligen Voraussetzungen nachzulesen.

Warum der Einbau einer Wärmepumpe Sinn macht und wie die umweltfreundliche Anlage funktioniert, lesen Sie im Teil 1 dieses Artikels!